Teilhabe an Bildung bei ASS und ADHS

Online-Vortrag für Lehrkräfte:
Teilhabe an Bildung für Kinder und Jugendliche
mit Autismus und ADHS für den Kontext Schule ermöglichen

Anfang 2020 wurde das neue Bundesteilhabegesetz eingeführt. Es entstanden neue Möglichkeiten der Förderung der Teilhabe und die Rechte von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wurden stark ausgeweitet. Nach dem neuen Gesetz sollen Leistungen der Teilhabe auf den individuellen Bedarf der Betroffenen ausgerichtet sein. Diese neuen individuellen Leistungen müssen allerdings von den Betroffenen oder ihren Vertretern selbständig beantragt, am Markt gesucht und gefunden werden.

Zudem liegen seit 2010 überprüfte neue Erkenntnisse der Neuroforschung zu Autismus und ADHS vor, aus denen sich international bereits eine ganz neue Wahrnehmung von Autismus und ADHS ergeben hat. Aufbauend auf die neuen Erkenntnisse verabschiedete die WHO Anfang 2022 mit dem ICD 11 für Autismus und ADHS die neuen Diagnosekriterien und ganz entscheidend die neue Einstufung von Autismus und ADHS als neurologische Entwicklungsstörungen.

Im Onlinevortrag werden die neuen Möglichkeiten aus dem Bundesteilhabegesetz aufbauend auf die neuen Erkenntnisse der Forschung und die neue Einstufung von Autismus und ADHS als neurologische Entwicklungsstörung zur Förderung der Teilhabe vorgestellt. Der neue Handlungsansatz ist individuell, multimodal, kleinteilig und setzt im gesamten Leben sowie im sozialen und räumlichen Umfeld der Betroffenen an. Der Effekt ist im Bereich Teilhabe an Bildung und auf die Lebensspanne sehr förderlich.