Originaltext Pressemeldung Bundes Psychotherapeuten Kammer vom 1.9.2009 Methylphenidat ist ab 1.9.2009 nur noch unter strengeren Voraussetzungen als Arzneimittel zugelassen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die Bedingungen für den Einsatz von Methylphenidat aufgrund schwerer unerwünschter Nebenwirkungen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Depression) verschärft. Das Bundesinstitut schreibt insbesondere eine sehr sorgfältige Einschätzung der Schwere und Dauer der Krankheitssymptome des Kindes vor und verlangt, dass die Behandlung von einem Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern beaufsichtigt werden muss. „Damit ist der leichtfertigen Ruckzuck-Verordnung von Ritalin & Co ein Riegel vorgeschoben“, urteilt Prof. Dr.
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